Kreditverkauf

In den letzten Monaten wurde über die Medien berichtet, dass verschiedene Kreditinstitute Kredite ihrer Kunden weiterverkauft haben. Immobilienbesitzer und potentielle Erwerber sind nun beunruhigt und fragen nach. Zunächst muss man einmal zwischen Kreditverkauf und Refinanzierung unterscheiden.

Dennoch gibt es unterschiedliche Handhabungen. Es wurde aber auch seitens des Gesetzgebers inzwischen eine einheitliche Regelung getroffen. Von wesentlicher Bedeutung sind die Rgelungen im sogenannten „Risikobegrenzungsgesetz“. Sie hierzu insbesondere Artikel 6 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches) auf den Seiten 1669 und 1670 unter den Downloads.